Keine höheren Kirchensteuern durch Abgeltungssteuer

Superintendent Brandes informiert über die Auswirkungen der neuen Steuer

27.11.2008 - Quelle: Kirchenkreis

Durch vielfältiges Engagement von Gemeindegliedern und durch die Zahlung von Kirchensteuern konnten wir auch im Jahr 2008 im Kirchenkreis Laatzen-Springe viele Menschen erreichen – in den Ortsgemeinden durch Seelsorge, Verkündigung und spezielle Angebote für verschiedene Altersgruppen, aber auch durch die Beratungsstellen der Diakonie und konkrete Hilfen wie der „Umsonstladen“ in Laatzen oder die Arbeit in Kindergärten. Hierfür danken wir allen, die durch tätige Mitarbeit, durch Spenden oder durch Zahlung der Kirchensteuer solche Arbeit ermöglichen.

Zum 1. Januar 2009 wird allerdings bei der Erhebung der Kirchensteuer in einem Bereich das Verfahren geändert, weil durch die so genannte Abgeltungssteuer die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geordnet wird. Diese neue Abgeltungssteuer verursacht allerdings keine höheren Kirchensteuern. „Die Kirchen bekommen dadurch nicht mehr Geld“, so der Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Hannover Dr. Rolf Krämer. Nach dem bisher gültigen Verfahren würden diejenigen, die einen hohen persönlichen Steuersatz hätten, mehr bezahlen, da die Kapitalerträge künftig nur noch mit 25 Prozent versteuert würden und nicht wie bisher mit bis zu 45 Prozent. Die Freibeträge von 801 Euro oder 1.602 Euro für Verheiratete gelten weiter.

Da die Kirchensteuer an der Quelle des Ertrags, also bei Kapitalerträgen z. B. bei der Bank erhoben wird, schlägt die Landeskirche folgendes Verfahren vor:
Stellen Sie für den Einbehalt der Kirchensteuer an der Quelle des Ertrags bei Ihrer Bank bzw. Ihren Banken einen entsprechenden Antrag. Die Bank hält hierfür Vordrucke bereit bzw. sendet sie Ihnen zu. Tragen Sie dort Ihre Religionszugehörigkeit und den für Niedersachen gültigen Kirchensteuersatz von derzeit 9 Prozent ein.
Wenn Sie diesen Antrag gegenüber Ihrer Bank nicht stellen möchten, müssen Sie die Kapitalerträge wie bisher im Rahmen Ihrer Einkommenssteuer angeben, damit dann die Kirchensteuer festgesetzt werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.evlka.de/abgeltungssteuer bzw. unter www.kirchenfinanzen.de

Detlef Brandes
Superintendent des
Kirchenkreises Laatzen-Springe

Information Abgeltungssteuer

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