Vergaberichtlinien

Vergaberichtlinien und Nutzungsordnung

  1. Nutzungsberechtigte
    1. Das Garvehaus steht allen Gemeindegliedern des Kirchspiels Jeinsen für Veranstaltungen offen, die Bestandteil der Gemeindearbeit sind. Gemeindeveranstaltungen haben Vorrang.
    2. Soweit die Räume nicht genutzt werden, können diese Gemeindegliedern auf Antrag an den Kirchenvorstand für Feierlichkeiten überlassen werden. Hierfür steht auch die Küche mit Inventar und die sanitären Anlagen zur Verfügung, aber kein Personal.
    3. Andere Gruppen oder Verbände können die Gemeinderäume auf Antrag an den Kirchenvorstand nutzen, sofern keine kirchliche Veranstaltung davon beeinträchtigt wird.
  2. Anmeldung
    1. Nutzungswünsche sind im Gemeindebüro mindestens 4 Wochen vorher anzumelden. Der Benutzerkreis zu 1.2. und 1.3. meldet seine Nutzungswünsche schriftlich an.
    2. Die Räume werden nach der unter 1 festgelegten Priorität vergeben. Über die Vergabe entscheidet der Kirchenvorstand.
    3. Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich durch Unterschrift zur Einhaltung der Nutzungsordnung.
  3. Rechte und Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer
    1. Die Benutzerinnen und Benutzer dürfen das Garvehaus bis 23 Uhr nutzen, ab 22:00 in Zimmerlautstärke. Der Garten darf ab 22:00 nicht mehr genutzt werden. Alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Lärmbelästigung, Rauchverbot, Jugendschutzgesetz) sind zu beachten. Nutzung und Reinigung dürfen den Gottesdienst und andere Veranstaltungen sowie die Anwohner nicht stören.
    2. Die Räume müssen sauber und aufgeräumt im ursprünglichen Zustand hinterlassen werden. Das Geschirr ist abzuwaschen und die Spülmaschine muss ausgeräumt werden, Fenster und Türen sind zu schließen und die Heizung muss herunter gedreht werden. Der Benutzerkreis zu 1.2 und 1.3 hat darüber hinaus die Räume zu wischen und die sanitären Anlagen zu reinigen. Die Reinigung soll bis 9 Uhr des nächsten Tages erfolgt sein. Der gesamte Müll ist mitzunehmen.
    3. Das Betreten der Räume geschieht auf eigene Gefahr. Für alle Schäden, die bei der Benutzung selbst, bei der Vorbereitung oder bei anschließenden Aufräumarbeiten der Einrichtung zugeführt werden, haftet der verantwortliche Nutzungsberechtigte als Gesamtschuldner. Eine Haftung der Kirchengemeinde gegenüber dem Nutzungsberechtigten ist ausgeschlossen. Die Kirchengemeinde ist zugleich von allen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehen und gegen sie geltend gemacht werden könnten.
  4. Nutzungskosten
    1. Dem Benutzerkreis zu 1.1 stehen die Räume kostenfrei zur Verfügung.
    2. Für Nutzungen anlässlich von Trauerfeiern wird eine Gebühr von 75,- € erhoben.
    3. Für andere Benutzerinnen und Benutzer sind bei Schlüsselübergabe 150,- € zu entrichten. In Ausnahmefällen, z.B. bei sehr kurzer zeitlicher Nutzung, kann eine Ermäßigung gewährt werden. Darüber entscheidet der Kirchenvorstand.
    4. Vereine und Verbände zahlen 30,- € pro Nutzung.
    5. Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 60,- € zu hinterlegen. Diese wird mit Rückgabe der Schlüssel bei einwandfreiem Zustand Räume und des Inventars zurückerstattet.
  5. Sonstige Regelungen
    1. Private Geräte, die eine Stromversorgung benötigen, dürfen nur nach Absprache genutzt werden.
    2. Bei Kühlwagen mit einer Kühlleistung bis 2 kWh ist eine Pauschale von 20 € pro Wagen für den ersten Tag fällig. Jeder weitere Tag, 10€ pro Wagen
    3. Das Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen ist über Nacht, auf dem Grundstück und auf dem Platz vor der Kirche nicht gestattet

 

Jeinsen, 05. November 2025

Der Kirchenvorstand