Alle grundlegenden Entscheidungen für die Arbeit/Arbeitsfelder des Kirchenkreises wie Konzeptionen, Finanzsatzung und Haushalt, Stellenplanung trifft die Kirchenkreissynode (KKS).
Der Kirchenkreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises. Er unterstützt und berät den Superintendenten. Er fördert die Arbeit der Kirchengemeinden und führt die Aufsicht über die Kirchengemeinden und ihre Kirchenvorstände.