für Jeinsen, Vardegötzen und Schliekum:
Die Gebührenordnung wird 2017 überarbeitet.
Die Gebührenordnung wird 2017 überarbeitet.
Jeinsen und Vardegötzen:
Die Friedhofsgebührenordnung für Jeinsen und Vardegötzen ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Durch Euro-Umstellung und eine Kosten-Nutzen-Kalkulation sowie durch die Veränderung der Gestaltungsrichtlinien im Zuge der Neueinrichtung von Rasengrabflächen haben sich leichte Veränderungen ergeben (ein Auszug):
A) Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:
1. Reihengrabstätte:
a) für Personen über 5 Jahre für 30 Jahre: 250,00 Euro
b) für Personen über 5 Jahre für 30 Jahre bei Gräbern ohne Pflegeverpflichtung (Rasengräber) inklusive Kosten für die Namensplatte: 965,00 Euro
2. Wahlgrabstätte:
a) für 30 Jahre je Grabstelle: 360,00 Euro
b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle: 12,00 Euro
3. Urnenreihengrabstätte:
a) für 20 Jahre je Grabstelle: 180,00 Euro
b) für 20 Jahre je Grabstelle bei Gräbern ohne Pflegeverpflichtung (Rasengräber) inklusive Kosten für die Namensplatte: 815,00 Euro
4. Urnenwahlgrabstätte:
a) für 20 Jahre je Grabstelle: 240,00 Euro
b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle: 12,00 Euro 5. Weitere Gebühren entstehen für Nutzung der Friedhofskapelle, Ausläuten in der Kirche, Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabsteinen und Grüngutabfuhr
B) Friedhofsunterhaltungsgebühren: Für alle Grabstellen mit Pflegeverpflichtung (je Grabstelle, jährlich): 7,50 Euro
Die Rechnung für Friedhofsunterhaltungsgebühren erfolgt alle zwei Jahre.
Schliekum:
Die Friedhofsgebührenordnung...