Gebührenordnung alt

für Jeinsen, Vardegötzen und Schliekum:

Die Gebührenordnung wird 2017 überarbeitet.
 


 

 

für Jeinsen, Vardegötzen und Schliekum:

Jeinsen und Vardegötzen:

Die Friedhofsgebührenordnung für Jeinsen und Vardegötzen ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Durch Euro-Umstellung und eine Kosten-Nutzen-Kalkulation sowie durch die Veränderung der Gestaltungsrichtlinien im Zuge der Neueinrichtung von Rasengrabflächen haben sich leichte Veränderungen ergeben (ein Auszug):

A) Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

1. Reihengrabstätte:

a) für Personen über 5 Jahre für 30 Jahre: 250,00 Euro

b) für Personen über 5 Jahre für 30 Jahre bei Gräbern ohne Pflegeverpflichtung (Rasengräber) inklusive Kosten für die Namensplatte: 965,00 Euro

2. Wahlgrabstätte:

a) für 30 Jahre je Grabstelle: 360,00 Euro

b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle: 12,00 Euro

3. Urnenreihengrabstätte:

a) für 20 Jahre je Grabstelle: 180,00 Euro

b) für 20 Jahre je Grabstelle bei Gräbern ohne Pflegeverpflichtung (Rasengräber) inklusive Kosten für die Namensplatte: 815,00 Euro

4. Urnenwahlgrabstätte:

a) für 20 Jahre je Grabstelle: 240,00 Euro

b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle: 12,00 Euro 5. Weitere Gebühren entstehen für Nutzung der Friedhofskapelle, Ausläuten in der Kirche, Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabsteinen und Grüngutabfuhr

B) Friedhofsunterhaltungsgebühren: Für alle Grabstellen mit Pflegeverpflichtung (je Grabstelle, jährlich): 7,50 Euro

Die Rechnung für Friedhofsunterhaltungsgebühren erfolgt alle zwei Jahre.

 

Schliekum:

Die Friedhofsgebührenordnung...