Information zum Umgang mit dem Corona-Virus

Bei Trauerfeiern/Beerdigungen ist der beauftragte Bestatter dafür verantwortlich, dass das aktuelle Hygienekonzept umgesetzt wird.
Unter Einhaltung der Sicherheitsabstände sind in der Friedhofskapelle z.Zt. Trauerfeiern mit max. 45 Personen möglich. Die Sitzplätze sind erkennbar. Trotz der geltenden Lockerungen bitten wir Besucher von Trauerfeiern, freiwillig eine Maske (medizinische oder FFP2-Maske) zu tragen, auch am Sitzplatz.
Beim Auszug der Trauergäste aus der Kapelle und beim Gang zum Grab müssen ebenfalls die Abstandsregelungen eingehalten werden.
Nach der Beisetzung ist ein längeres Verweilen an der Grabstätte erst dann möglich, wenn die Friedhofsgärtner das Grab geschlossen und hergerichtet haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Arbeiten zeitnah erledigt werden müssen und ein Abschied von der/dem Verstorbenen erst im Anschluss erfolgen kann.
16.08.2022