Grundpflege

Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf eine Grundpflege, welche nach Wunsch und Bedarf z. B. Unterstützung beim Aufstehen, beim Anziehen und bei der Körperpflege bietet. Zu den möglichen Leistungen gehören:

  • Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hautpflege
  • Inkontinenzversorgung
  • Körperpflege – Waschen / Duschen / Baden
  • Mund- und Zahnpflege
  • Kämmen / Rasieren
  • Hilfe bei der Ausscheidung / Stuhlgang 
  • Hilfe bei der Ernährung
  • Unterstützung beim Zu-Bett-gehen und Aufstehen
  • Mobilisation
  • ...und einiges mehr