Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sind für Personen vorgesehen, die aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.

Das bedeutet, dass sie die Verrichtungen des täglichen Lebens wie zum Beispiel Aufstehen, Essen oder Anziehen nicht selbständig und aktiv übernehmen und sie deswegen einen besonders hohen Hilfe- und Betreuungsbedarf haben.

Unsere vielfältigen Angebote orientieren sich an der Biografie und den Bedürfnissen der Menschen. Sie umfassen unter anderem:

  • Spazierengehen
  • Gedächtnistraining
  • Musizieren & Vorlesen
  • Handarbeiten & Gesellschaftsspiele
  • Förderung von Alltagsaktivitäten (z. B. gemeinsames Kochen oder Einkaufen)