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Gleichstellung

Herr Richter, welche Aufgaben haben Sie als Gleichstellungsbeauftragter?
Die Aufgaben ergeben sich aus dem ‚Kirchengesetz zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (Gleichberechtigungsgesetz – GlbG)‘.

Ziel des Gesetzes ist es,
1. Frauen und Männern in kirchlichen Berufsfeldern eine gleiche Stellung zu verschaffen sowie
2. für Frauen und Männer in kirchlichen Berufsfeldern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und zu erleichtern.
Der Gesetzestext steht hier auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Wen betrifft die Gleichstellungsarbeit?
Es betrifft alle Mitarbeitende in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und dem Diakonieverband Hannover-Land und natürlich auch die Anstellungsträger. Für Pastoren und Pastorinnen hat die Landeskirche eigene Gleichstellungsbeauftragte berufen, so dass dieser Personenkreis nicht unter unsere Verantwortung fällt.
Was heißt das nun konkret?
Wir haben viele Berufsgruppen innerhalb der Kirche, die von Gleichstellungsfragen betroffen sind. Nehmen wir die Beschäftigten in Kindertagesstätten, die hauptsächlich von Erzieherinnen geprägt sind. Wie können wir den Anteil an männlichen Erziehern erhöhen und welche Maßnahmen können ergriffen werden, um ihnen den Zugang und die Beschäftigung leichter zu ermöglichen?
Oder nehmen wir das Beispiel von der Besetzung von Führungskräften innerhalb der Verwaltung im Kirchenkreisamt. Wie können wir den Anteil von weiblichen Führungskräften erhöhen und im Amt Arbeitszeitmodelle umsetzen, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf aller Beschäftigten ermöglichen oder erleichtern? Zum Beispiel auch bei den vielen Abendterminen derjenigen, die im Sitzungsdienst tätig sind.
Das sind zwei Beispiele einer konkreten Aufgabenstellung für Gleichstellungsbeauftragte.
Welche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind vorgesehen?
Männern und Frauen, die Kinder unter 18 Jahren betreuen oder Angehörige pflegen, sollen Arbeitszeiten ermöglicht werden, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Das gilt ebenso für betreuungsbedingte Beurlaubungen. Hier gilt es Arbeitsbedingungen individuell zu schaffen, die diese Vereinbarkeit auf Wunsch sicherstellen kann. Das kann einmal durch Unterstützung der Mitarbeitenden geschehen, ihre Ansprüche zu formulieren und durchzusetzen und andererseits dadurch geschehen, mit den Kirchenvorständen zusammen nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es gibt viele Möglichkeiten, diese Freistellungen oder Teilzeitwünsche so zu organisieren, dass sowohl die Tätigkeiten in der Kirchengemeinde erfüllt als auch den familiären Erfordernissen Rechnung getragen werden können. Oft fehlen die Vorstellungen und Erfahrungen in dieser Hinsicht und eine Beratung und die Umsetzung kann dazu führen, dass beide Seiten zufrieden sind.
Wie arbeiten Sie mit der Mitarbeitervertretung zusammen oder wie werden die Arbeitsbereiche voneinander abgegrenzt?
Mit den Mitarbeitervertretungen beider Kirchenkreise haben wir vereinbart, dass die Gleichstellungsbeauftragten nicht zusätzlich zur Mitarbeitervertretung bei den Vorstellungsgesprächen dabei sind und auch nicht ohne Anlass die Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen sichten werden.
Freier Zugang zu allen Stellenausschreibungen bei Stellen über 10 Wochenstunden Arbeitszeit ist sowohl der Mitarbeitervertretung als auch den Gleichstellungsbeauftragten wichtig, damit die Chancengleichheit schon bei der Ausschreibung beginnt. Darauf werden wir achten. Die Mitarbeitervertretung wird bei Beteiligung an Vorstellungsgesprächen auf Geschlechtergerechtigkeit in den Gesprächen und bei der Auswahl für die Besetzung achten.
Unsere Tätigkeit bezieht sich auf Information und Aufklärung zu dem Thema ‚Gleichberechtigung von Frauen und Männern‘ und 'Chancengleichheit' sowie hauptsächlich auf persönliche und individuelle Beratungen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, uns in Fragen der Gleichstellung mit einzubeziehen und fühlen Sie sich angesprochen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit als Mehrwert und Chance für ein gelungenes Miteinander zu sehen und vor allem zu erleben.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Anfragen.
 

Joachim Richter
Joachim Richter
Am Kirchhofe 4
30952 Ronnenberg

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