Kirchenkreisvorstand

Der Kirchenkreisvorstand (KKV)

Der Kirchenkreisvorstand (KKV) besteht aus neun Mitgliedern (drei festangestellte Pastorinnen und Pastoren und sechs nichtordinierte Gemeindeglieder, also Ehrenamtliche) die durch den Kirchenkreistag geheim gewählt werden und dem Superintendenten als vorsitzende Person.

Die Amtszeit des Kirchenkreisvorstandes ist angelehnt an die Amtszeit des Kirchenkreistages.

In der Regel trifft sich der Kirchenkreisvorstand einmal im Monat und führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Zu den Aufgaben des Kirchenkreisvorstandes gehören:

  • Verantwortung und Führung der laufenden Geschäfte im Kirchenkreis,
  • Beratung und Unterstützung des Superintendenten,
  • Förderung und Aufsicht der Gemeindearbeiten im Kirchenkreis,
  • Ausführung der Beschlüsse des Kirchenkreistages,
  • Überwachung der kirchlichen Wahlen,
  • Vermögensverwaltung des Kirchenkreises,
  • Zukunftsplanung der kirchlichen Arbeit im Kirchenkreis.