Wählen Sie mit! Kirchenmitglieder erhalten Wahlunterlagen

07. Februar 2024

129 Kandidatinnen und Kandidaten im Kirchenkreis

Alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren können in den kommenden Wochen die Mitglieder der neuen Kirchenvorstände wählen. In den 26 Kirchen- und Kapellengemeinden im Kirchenkreis Laatzen-Springe stellen sich insgesamt 129 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.

Die Kandidat*innen sind hoch motiviert. Sie wollen ihre Gemeinde mitgestalten und am Ort erhalten, mit organisieren, sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, für Senior*innen etwas aufbauen, sich um die Gebäude kümmern und um die Friedhöfe, sich mit Finanzen und Projekten beschäftigen, die Kirchenmusik und diakonische Arbeit fördern. Die Aufgaben in einem Kirchenvorstand sind vielfältig, genauso wie die Kandidaten und Kandidatinnen.

Bei dieser Wahl gibt es erstmals die Gelegenheit, sowohl per Brief als auch online die Stimme abzugeben. Darum erhalten in den kommenden Tagen alle Wahlberechtigten in den Kirchengemeinden einen persönlichen Brief mit allen Wahlunterlagen. Das ist ähnlich wie bei Landes- oder Bundestagswahlen. Neu sind dabei ein Code und ein Link, mit dem die Wählerinnen und Wähler online über eine Website ihre Wahl treffen können. Die Online-Wähler*innen müssen bis spätestens Sonntag, 3. März 2024, um 24 Uhr abgestimmt haben. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 10. März bei der Kirchengemeinde eingehen. Wichtig ist den Gemeinden: „Achten Sie auf die Wahlunterlagen, damit sie nicht untergehen oder übersehen werden.“ In der Wahlbenachrichtigung ist alles drin: Wahlausweis für Online-, Brief- und Urnenwahl, Kurzvorstellung der örtlichen Kandidatinnen und Kandidaten, der Wahlzettel, die nötigen Umschläge und eine Anleitung, wie es funktioniert.

In den meisten Kirchen- und Kapellengemeinden im Kirchenkreis werden zusätzlich Wahllokale eingerichtet, in denen am Sonntag, 10. März 2024, an der Urne abgestimmt werden kann. Einzige Ausnahme ist die neue Gesamtkirchengemeinde in Laatzen. Dort gibt es ausschließlich die Brief- und Online-Wahl. Ab 18 Uhr am Wahlsonntag wird dann ausgezählt: Die Wahlzettel aus den Urnen im Wahllokal, die eingegangenen Wahlbriefe und die Online-Ergebnisse.

shw

Die Wahlbenachrichtigung mit allen Unterlagen wird in diesen Tagen an die Kirchenmitglieder ab 14 Jahren verschickt. (Bild: Schwier)