Ordnung für die
Konfirmandenarbeit in unserer
ev. – luth. Kirchengemeinde Bennigsen – Lüdersen
Grundsätzlich
Unsere ev.-luth. Kirche lebt von den Gaben Gottes in Wort und Sakrament (Taufe und Abendmahl).
Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage in der Zusage und dem Auftrag Jesu Christi:
„Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und macht zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie zu halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe ich bin bei euch alle Tage, bis an das Ende der Welt.“ (Matthäus 28,18-20)
Unsere Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es bedeutet, getauft zu sein, bzw. getauft zu werden.
Unsere Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam zu erfahren und zu fragen, was es in unserer heutigen Zeit bedeutet, an Jesus Christus zu glauben und ihm zu vertrauen.
Unsere Kirche lädt junge Menschen ein, gemeinsam mit allen Gemeindegliedern, ihren Lebensraum in der Kirche zu entdecken.
Mit der Konfirmation bestätigen die jungen Menschen ihre Zugehörigkeit zur Kirche Jesu Christi.
Die Konfirmanden sollen vertraut werden mit der biblischen Botschaft, dem Leben der Kirche in gottesdienstlicher Feier und im Alltag der Welt.
Deswegen ist es wichtig, dass die Konfirmanden die Konfirmandenarbeit nicht als isolierte Veranstaltung erleben, sondern während dieser Zeit möglichst viel vom Leben der Gemeinde kennenlernen.
Dabei helfen Eltern und Paten den Kindern sehr wesentlich, indem sie selber am Leben unserer Gemeinde und an den Gottesdiensten, sowie der Feier der Sakramente teilnehmen.
Dauer und Art der Konfirmandenarbeit
In unserer Gemeinde wird der Konfirmandenunterricht nach einem zweiphasigen Modell erteilt.
Die Eltern werden zu Beginn des 4. Schuljahres zu einem Elternabend eingeladen.
Der Konfirmandenunterricht beginnt mit der 4. Schulklasse. In diesem ersten Unterrichtsjahr werden nachmittägliche Gruppenstunden nach Plan erteilt.
Der Hauptkonfirmandenunterricht beginnt mit dem 8. Schuljahr. Die Konfirmandenzeit schließt mit der Konfirmation ab.
Die drei Jahre zwischen den Unterrichtsjahren gestalten sich wie folgt:
Zu Beginn eines jeden Schuljahres treffen sich die Jahrgänge je einmal, um für jeden Konfirmanden die Auswahl der Wahlpflichtprojekte für das kommende Schuljahr zu treffen. Diese Projekte sind Bestandteil des Unterrichts und werden auf die Gesamtstundenzahl angerechnet.
Zur Konfirmandenzeit gehören der Unterricht, die Teilnahme an jahrgangsspezifischen Pflichtprojekten und die Freizeit.
Die Teilnahme ist verbindlich. Wer fehlt muss sich schriftlich oder telefonisch (im Pfarrbüro, während der Bürozeiten) entschuldigen lassen
- In den Ferien ist kein Unterricht
- Die Gesamtstundenzahl liegt bei ca. 90 Unterrichtsstunden.
- Der im Zusammenhang mit Freizeiten erteilte Unterricht wird auf die Gesamtstundenzahl angerechnet, ebenso die Pflichtprojekte.
- Während der Konfirmandenzeit findet eine mehrtägige Freizeit statt. Diese ist verbindlich, deshalb beteiligt sich die Kirchengemeinde an den Kosten. Die Freizeit findet in den Sommerferien (Ende 7. Klasse) statt. Informationen ergehen rechtzeitig vorher.
Wer aus Krankheitsgründen an der Freizeit nicht teilnehmen kann, muss ein ärztliches Attest vorweisen und kann die fehlende Zeit durch die Teilnahme an zwei zusätzlichen Wahlpflichtprojekten ausgleichen.
Arbeitsmaterial
Die Konfirmanden benötigen eine Bibel in einer für sie verständlichen Übersetzung. Die Unterrichtenden sind Ihnen gern bei der Auswahl behilflich. (Anschaffung erst nach Rücksprache mit Pastor)
Ebenso benötigen die Konfirmanden ein ev. Gesangbuch (Ausgabe Niedersachsen Bremen).Schreibmaterial und ein Ringordner werden ebenfalls gebraucht.
Teilnahme am Gottesdienst
Die Konfirmanden nehmen an den Gottesdiensten der Gemeinde teil. Ein regelmäßiger Besuch ist erwünscht und notwendig, wenn die Konfirmanden mit dem gottesdienstlichen Leben ihrer Kirche vertraut werden sollen.
- Die Hinführung zu Taufe und Abendmahl ist Bestandteil des Unterrichts während der 4.Klasse
- Es wird vorausgesetzt, dass die Erziehungsberechtigten die Konfirmanden während der Konfirmandenzeit mit Interesse begleiten, sowie an Gottesdiensten und Elternabenden teilnehmen.
- Jeder Konfirmand erhält seinem Jahrgang entsprechend eine Gottesdienstkarte zum Eintragen der besuchten Kinder- & Jugend-Gottesdienste, Trauungen, Taufen, Abendandachten etc. Bei Verlust der Karte müssen die bisherigen Unterschriften selbstständig nachgearbeitet werden. Die Gottesdienstkarten werden vom Kirchenvorstand nach den Sommerferien eingesammelt und auf Vollständigkeit überprüft.
Zum Schluß
Für die Zulassung zur Konfirmation ist erforderlich:
KU4:
-regelmäßige Teilnahme am Unterricht des ersten Jahres
-regelmäßiger Gottesdienstbesuch (14 Mal) in diesem Jahr
KU5/6/7:
-jährlich ein Pflichtprojekt
-jährlich das angebotene CVJM Projekt
-einmal während der drei Jahre Teilnahme an St. Martin und Sternsinger
-jeweils 10 Gottesdienstbesuche pro Jahrgang
KU8:
-regelmäßige Teilnahme am Unterricht des zweiten Jahres (8.Schuljahr)
-regelmäßiger Gottesdienstbesuch (14 Mal) in diesem Jahr.
Sind alle „Stufen“ absolviert, entscheidet das Pfarramt bis zum 1. Februar des Konfirmationsjahres über die Zulassung zu derselben.
Die Zulassung zur Konfirmation kann versagt werden:
- wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sind,
- wenn diese Ordnung beharrlich verletzt worden ist,
- besondere Gründe im Verhalten des Kindes die Konfirmation nicht gerechtfertigt erscheinen lassen.
Wenn die Zulassung zur Konfirmation versagt werden soll, wird ein eingehendes Gespräch mit den Konfirmanden und Erziehungsberechtigten geführt. Vor der Entscheidung wird der Kirchenvorstand über die Angelegenheit beraten.
Gegen die Entscheidung können die Erziehungsberechtigten Beschwerde bei dem Superintendenten/in des Kirchenkreises und gegen dessen Entscheidung weitere Beschwerde beim Landessuperintendenten/in einlegen.
Die vorstehende Ordnung über die Konfirmandenarbeit in der Kirchengemeinde Bennigsen-Lüdersen wurde am 6. August 2024 vom Kirchenvorstand genehmigt.